Digital Jetzt –
Realisieren Sie Ihr Digitalprojekt

„Digital Jetzt“ – Noch bis Ende 2023 fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Digitalisierung im Mittelstand.
Erfahren Sie mehr über das Förderprogramm.

Noch bis Ende 2023 fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) mit Zuschüssen für entsprechende Investitionen in digitale Technologien. Auch die passende Qualifizierung der Belegschaften wird entsprechend subventioniert. Sichern Sie sich jetzt Ihren Anteil und nutzen Sie die Vorteile, um Ihr Unternehmen digital aufzustellen.

Die Investition in eine Produktinformationsmanagement- (PIM) Software sowie die Schulung und Einarbeitung Ihrer Mitarbeiter zählt ebenso zu einer Digitalisierungsmaßnahme. Erfahren Sie hier alles rund um “Digital Jetzt” und wie auch Sie von dieser Förderung profitieren.

Digital Jetzt Banner

Digital Jetzt – So funktioniert’s

Grundlegende Informationen

Digital Jetzt ist in zwei Fördermodule aufgeteilt: Fördermodul 1 unterstützt die Investition in digitale Technologien. Fördermodul 2 ist dazu ausgelegt Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden. Es ist möglich für beide Module eine Förderung zu beantragen. Selbstverständlich kann auch nur eines der beiden beantragt werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximale Förderung kann bis zu 100.000 € pro Unternehmen betragen. Der Zuschuss ist nach Unternehmensgröße gestaffelt und bemisst sich anteilig an den Investitionskosten: 

Firma klein

Bis zu 50 Mitarbeiter:

bis zu 40%

Firma

Bis zu 250 Mitarbeiter:

bis zu 35%

Firma groß

Bis zu 499 Mitarbeiter:

bis zu 30%

Kleinere Unternehmen erhalten somit einen etwas größeren Zuschuss.

Wer kann die Förderung beantragen?

Das Förderprogramm ist speziell an kleine und mittelständische Unternehmen gerichtet. Es umfasst Unternehmen:

  • aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe)
  • mit 3 bis 499 Beschäftigten,

die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen.

Diese Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie setzt voraus, dass Sie durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen. Dieser Plan wird über das Online-Antragstool eingetragen und:

  • beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben,
  • erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen,
  • zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung in Ihrem Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen,
  • stellt beispielsweise dar, wie die Organisation in Ihrem Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich Ihr Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie Sie ein neues Geschäftsmodell entwickeln und/oder Ihre Marktposition gestärkt wird.

Außerdem:

  • Ihr Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.
  • Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
  • Nach der Bewilligung muss das Vorhaben in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
  • Ihr Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.

Laufzeit der Förderung

Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.

Unsere Erfahrungen

Mehrere unserer Kunden haben diese und auch andere, vorhandene Förderungen bereits in Anspruch genommen. Gerne begleiten wir auch Sie auf diesem Weg. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf, um Ihr Digitalisierungsvorhaben umzusetzen.

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